Wie so oft, so versucht die EU–Kommission mit nachträglich formulierten Leitlinien Lücken und Ungenauigkeiten in EU-Regelwerken zu schließen bzw. zu erläutern. Nun auch für die Auslegung des seit 13.06.2014 geltenden neuen Widerrufsrechts im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern.
Natürlich sind die Leitlinien nicht verbindlich, sondern nur als Orientierung gedacht. Natürlich gibt es die Leitlinien auch erstmal nur in Englisch. Die Abmahnlobby wird sich freuen und das Rechtsempfinden vieler Menschen wird weiter leiden. Wer einen Online-Shop betreibt, sollte sich das unverbindliche Kommissionspapier dennoch ansehen und im Zweifel auch übersetzen lassen.
Der “DG Justice Guidance Document” genannte 79-seitigen Leitfaden ist hier abrufbar … >>>